Sonderbeitrag | Verband & Innungen
Bezirksversammlungen 2023: Jetzt anmelden

Ein Treffpunkt für Zimmerer: Bei den Bezirksversammlungen 2023 gibt es viel Input von den Mitarbeitern der LIV-Geschäftsstelle. Parallel dazu bleibt Zeit zum Austausch.
Quelle: LIV/Pehlke
Die Termine für die sieben Bezirksversammlungen des Landesinnungsverbandes (LIV) des Bayerischen Zimmererhandwerks stehen fest: Sie finden zwischen 18. Januar und 9.Februar 2023 statt, jeweils von 09 bis 15.30 Uhr.
Ganz im Sinne unseres Jahresmottos 2022 „WIR BAUEN EINE WELT, WIE SIE EUCH GEFÄLLT“, haben wir für Sie ein Informationspaket zusammengeschnürt, das aktuelle Fragestellungen und deren Lösungen rund um den betrieblichen Alltag abdeckt. Wir gehen auf neue Regelungen im Sozial- und Tarifrecht ein, navigieren Sie durch den Nebel der „Nachhaltigkeits-Zertifizierungen“ und stellen Neuigkeiten aus unserer Verbandsarbeit vor. Abrunden werden wir die Veranstaltungen traditionell mit den Belangen Ihres Regierungsbezirks.
Die Themen:
Soziales und Tarife
4. Gefahrtarif der BG BAU
Aktuelles aus dem BRTV Bau
Mitarbeiter binden
Vorteile der Betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen und Mitarbeiter
Nachhaltigkeit im Holzbau
Navigation durch den Nebel der Zertifizierungen: Wann brauche ich welche Nachweise wofür?
Neuigkeiten aus der Verbandsgeschäftsstelle
- Weiterbildungsangebote
- Verbandskommunikation
- Neuer Verbandsservice
- Stimmungsbild zur Digitalisierung: Ihre Meinung ist gefragt
Belange des Regierungsbezirks
Die Anmeldung ist online möglich:
- Bezirksversammlung Oberpfalz am 18. Januar 2023 in Neumarkt
- Bezirksversammlung Niederbayern am 19. Januar 2023 in Rottersdorf[
- Bezirksversammlung Oberbayern am 24. Januar 2023 in Herrsching am Ammersee
- Bezirksversammlung Schwaben am 31. Januar 2023 in Leipheim
- Bezirksversammlung Mittelfranken am 7. Februar 2023 in Fürth
- Bezirksversammlung Unterfranken am 8. Februar 2023 in Elfershausen
- Bezirksversammlung Oberfranken am 9. Februar 2023 in Bad Staffelstein
Hier lesen Sie das komplette Programm zu den Bezirksversammlungen.